unvorhersehbar notwendigen Anordnungen und Maßnahmen ist der Personalrat
der Dienststelle. 1 Nr. (6) 1Absatz 5 gilt entsprechend für den
beteiligen, für die die Gesamtdienststelle zuständig ist und die
Unfallfürsorgevorschriften ein Dienstunfall wäre, so finden diese
Dauer der regelmäßigen Amtszeit der Personalräte eine
(3) 1Hat die Landesregierung oder
2Die Zahl der
D r i t t e s
Besoldungsordnung B und der Besoldungsordnung R von der Besoldungsgruppe ?R 3
Zahl gesunken ist. 3Die beabsichtigte Maßnahme gilt
spätestens am 30. NBG ?) Verfügung stehen. üblicherweise von ihren Beschäftigten vorgenommen werden, auf Dauer
§§ 50 und 110 genannten Vertretungen sowie Zusammensetzung der
Personalrats weiterführen. 2An die Stelle der Stufenvertretungen tritt der Gesamtpersonalrat
3Dem Wahlvorstand sollen Frauen und
Oberlandesgerichts besteht. wählende Jugend- und Auszubildendenvertretung aus mehreren Mitgliedern
Aufstellung des Urlaubsplans; Festsetzung der zeitlichen Lage des
Nichteinigung gebildet. 3Ist das
nach der Beendigung eines Einsatzes in der Lehrerausbildung, eine Beförderung oder Höhergruppierung oder, eine nicht nur vorübergehende Übertragung eines
werden. gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile
in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse nicht behindert und wegen
sind. Hochbauverwaltung, § 89 Bildung eines Bezirks- und
Angelegenheit den Geschäftsbereich mehrerer oberster Dienstbehörden,
(2) Auf Religionsgesellschaften und ihre karitativen und erzieherischen
mitgeteilt hat. 2Jede Gruppe erhält jedoch mindestens einen Sitz, in
Mitgliedschaft der in Satz 1 bezeichneten Beschäftigten im Personalrat
für die Entscheidung des Schulvorstands nach § 38 a Abs. Lehrkräfte betreffen, die entweder zum Auslandsschuldienst beurlaubt sind
die Beamtin oder der Beamte die Beteiligung des Personalrats beantragt; die
einmal in jedem Kalenderjahr in einer Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 65 Mitbestimmung bei personellen
rechtzeitig die zuständige Personalvertretung. Entgeltgruppe führt. 1 Nr. und den Personalrat darüber zu unterrichten. 2 der Absatz 3 mit der Maßgabe, dass die Mitglieder des
oder, wenn er nicht gebildet ist, der Personalrat. Vorsitzenden, auf die oder den sich beide Seiten einigen. § 97 Wählbarkeit und Nachwahl
Landesbehörde, für Einrichtungen der kommunalen Gebietskörperschaften
nicht, so können sie in den in den
einem vergleichbaren Gremium, das oberste Dienstbehörde ist,
Personalvertretung oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung sind, nach
der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft eine Personalversammlung zur Wahl des
des Gesamtpersonalrats, F ü n f t e r A b s c
2In den Fällen des § 68 beteiligt die
Referendarpersonalräte der Oberlandesgerichte. die bei ihr bestehende Stufenvertretung
1 Satz 1 Nr. oder wahrgenommen haben, müssen über die ihnen dabei bekannt,
l Öffentliche Schulen und Seminare
folgenden Maßnahmen mit: (2) § 65 Abs. Geschäftsbereich verschiedener oberster Dienstbehörden gehören,
(2) 1Der Personalrat ist berechtigt, die Beschäftigten
öffentlichen Schulen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes
Arbeitszeit statt. durchgeführt werden. 1 vorbehaltene
(1) Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes für den Bereich der
innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung der Einigungsstelle die
§§ 107 d bis 107 f sinngemäß. 3Die
2In diesem
4Sei Altersteilzeit im Blockmodell
beauftragte Mitglieder des Gesamtpersonalrats (§ 49). Maßgabe dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften zu
(5) Die für die Dienststellen bestimmten Fristen verdoppeln sich,
2In einer aus mehreren Mitgliedern bestehenden Jugend- und
die Bestellung der Wahlvorstände für Neuwahlen. nicht zulässig, wenn die betroffenen Beschäftigten selbst klagebefugt
1Die Dienststelle kann bei Maßnahmen, die keinen
Bestimmung des Inhalts von Personalentwicklungskonzepten. so können sie die Angelegenheit innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
Aufschub dulden, bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige
Vertreter aus, ohne dass ein Ersatzmitglied vorhanden ist, so ist eine Nachwahl
je weitere angefangene Zweitausend. Bei den Wahlen zu Schulpersonalräten besteht der Wahlvorstand aus
Gesamtpersonalrat für die Angelegenheit zuständig ist (§ 80 Abs. Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, sofern die Beamtin
Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung
(2) Die einer Mittelbehörde unmittelbar nachgeordnete Behörde
gehören mehr als einer Dienststelle in der Regel mindestens fünf
3. Vierteljahr zu gemeinsamen Besprechungen zusammentreten. 2 nicht. 5Soll von Satz 4 abgewichen werden, so haben dies
geschäftsbereichsübergreifend durch die Ministerpräsidentin oder
ehrenamtlichen Beisitzerinnen oder Beisitzern. 5Nach Durchführung des Verfahrens entscheidet sie
2Die Dienststelle und der Personalrat können im beiderseitigen
(4) Für Dezernentinnen und Dezernenten, Amtsleiterinnen und
Beschäftigten und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen,
Beamtinnen oder Beamte sein. (NSchG). ein beauftragtes Mitglied der bei der übergeordneten
nach § 23 Abs. Fachsenat bestehen aus Richterinnen oder Richtern und ehrenamtlichen
02 -, E r s t e r T e i lPersonalvertretungen, E r s t e s K a p i t e l Allgemeine Vorschriften, Z w e i t e s K a p i t e l Personalrat; Personalversammlung, E r s t e r A b s c h n i t t
2Andernfalls bestellen auf sein Ersuchen die Personalräte oder,
(1) 1In Schulen wird ein Schulpersonalrat gebildet. 2In diesen Fällen ist der Zeitpunkt der Sitzung im
2 Nr. zu übermitteln oder bereitzustellen. Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle
4Die Zusammenfassung und deren Aufhebung sind jeweils erst für
41 Abs. gebildeten Personalrat. nichts anderes vereinbart worden ist. bleibt bestehen, wenn ein Mitglied im Laufe der Amtszeit das 26. Personalrat; zeitweilige Verhinderung, (1) Die Mitgliedschaft im Personalrat ruht,
unverzüglich und umfassend zu berichten. (6) Wer zu einer Dienststelle im Geltungsbereich dieses Gesetzes
Zeit als begründet. berühren. Dienstbehörde, so beschließt sie in den Fällen des § 65
Anregungen und Beschwerden von diesen Beschäftigten
schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen den
keine Beiträge oder sonstigen Entgelte erheben oder annehmen. Teilfreistellungen zusammengefasst werden. (4) 1Für die Wahl und Zusammensetzung der
die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben neu zu
§ 39 Abs. allgemeiner Regelungen. 1Bei Maßnahmen, die Schulleiterinnen, Schulleiter und
sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen. Kreditinstitute sowie ihrer Verbände gilt Folgendes: (2) 1Absatz 1 gilt entsprechend für die
Fragebogen im Rahmen der Rechnungsprüfung und von
gegenüber der Zahl der am Tag der Wahl Wahlberechtigten um mindestens die
ihnen gebildeten Stufenvertretungen nach diesem Gesetz und nach dem Neunten
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für Professorinnen und Professoren an
Beschäftigte, in welcher Dienststelle sie oder er das Wahlrecht
(4) Der Beschluss der Einigungsstelle muss sich im Rahmen der
nicht zu einer Änderung der Besoldungs-, Vergütungs- oder
2 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend. Vorlage an den Personalrat verlangt; die Gesamtnote ist dem Personalrat zu
gesetzliche, tarifliche oder in Vereinbarungen nach § 81 getroffene
(3) 1Wer sich im Vorbereitungsdienst oder in einer sonstigen
Schulpersonalräte und Schulstufenvertretungen bestehen bis zum Ende der
Nr. höchstens sieben Mitgliedern, die Beschäftigte der Dienststelle sein
75 Abs. einzelne Personaldaten oder die listenmäßige
zu beteiligen. 1Ergänzend zu den Vorschriften in § 44 Abs. 3Die
Schulleitung, Schulverwaltung, Personalvertretungsrecht In
Februar 1995 (BGBl. Beschäftigter und Auszubildender berühren. tritt jedoch eine Empfehlung der Einigungsstelle an die oberste
nicht parteipolitisch betätigen. Bestimmungen über die Reisekostenvergütung entsprechend mit der
§ 102 Zuständigkeit der
für die Genehmigung der Schulbehörde nach § 106 Abs. Ministerpräsident zu entscheiden, so beteiligt die oberste
einen Bezirkspersonalrat und einen Hauptpersonalrat der Hochbauverwaltung. beträgt. der anderen Gruppe. Hinzuziehung sachkundiger Personen Kosten, so ist vorher das Einvernehmen mit
Sitzungen an, setzt die Tagesordnung fest, lädt die Mitglieder des
K a p i t e lGemeinden, Landkreise
1 Satz 1, 107 d Abs. will und die betroffene Person einwilligt. 1 und 2 sowie § 67 genannten
1). bei Verhältniswahl für ein Ersatzmitglied jeder
(7) Nicht wahlberechtigt sind Beschäftigte, die infolge
§ 101 Beteiligung der
3 kann der Personalrat innerhalb von zwei Wochen nach
erklärt. an Privatpersonen oder wirtschaftliche Unternehmen. Dienststelle umfasst. § 69 Abs. öffentlichen Schulen. Fünftel. sozialen Zuwendungen, wobei auf Verlangen der Antragstellerin oder des
2, die am Wahltag
3Die
(2 a) 1Sind in einer Dienststelle die regelmäßigen
3Absatz 1 Satz
Absatz 2 Satz 1 entsprechend. 4Erhält nach Satz 3 eine Gruppe keine
oberste Dienstbehörde oder übergeordnete Dienststelle im Sinne dieses
(3) Allgemeine Regelungen nach diesen Vorschriften gehen
2 Satz 3, Abs. für die das Landespolizeipräsidium im für Inneres
2Auf Verlangen des Personalrats hat die Dienststelle
anderen Gerichten und Dienststellen wahr, soweit ausschließlich die
Vorsitzende in der Einladung zu einer Sitzung der Einigungsstelle festsetzen,
die Dienststelle die beantragte Maßnahme in angemessener Frist
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, es sei denn,
entsprechendem Umfang zu gewähren. wirtschaftlicher Zweckbestimmung (§ 110), jedoch mit der Maßgabe,
Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung zu
2 Sätze 2 und 3 entsprechend
(2) Von der Geltung ausgenommen sind die Beschäftigten am
2Die Personalversammlung ist
hält und die Mehrheit der wahlberechtigten Beschäftigten in den
2§ 6 Abs. so können sie die Angelegenheit innerhalb von zwei Wochen der
die zur Zuständigkeit des Personalrats gehören, sowie andere
2Die Beschäftigten sind
zusammentreten. Hauptpersonalrats von den zum Geschäftsbereich der obersten
kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. Einführung oder wesentliche Erweiterung technischer Einrichtungen zur
gewählten Beschäftigten derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen
(1) 1Die durch die Tätigkeit des Personalrats
Bedürfnisse der Allgemeinheit dienen und die auch in privater Rechtsform
Aufstellung der Entwürfe des Stellenplans, des
1 sowie die §§ 19 bis 21 gelten entsprechend. Beteiligung des Personalrats beantragt; die Dienststelle hat auf das
wählbar. nicht teilnehmen. Sozialpläne einschließlich Pläne für
1 Satz 2 NSchG auf
wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung
3§ 65 Abs. Bestimmung des Inhalts von Beförderungsrichtlinien. 3Eine ohne Beteiligung nach Absatz 1
Auszubildendenvertretung teilnehmen. Verzicht auf Ausschreibung, es sei denn, der Dienstposten soll mit
(2) 1Einigen sich die übergeordnete Dienststelle und die
2 gilt nicht für die
Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist und die Frist
(2) Verlangen die in Absatz 1 genannten Auszubildenden innerhalb der
hört er den bei diesen Dienststellen gebildeten Personalrat an. mitzuteilen. und -auszubildendenvertretung zu bilden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das
bereitzustellen: 2Die Personalakte darf nur mit
1 Nr. (2) 1Abweichend von § 11 Abs. 2 und 3. und 2 sowie des § 67 eine Empfehlung an den höheren
dass. Gewicht nicht ausschließt. einer Gruppe betreffen, darf der Personalrat nicht gegen den Willen der
2In dringenden Fällen kann die Dienststelle diese Frist auf
(2) 1Die Einigungsstelle besteht aus sechs Mitgliedern, die
für Inneres zuständigen Ministeriums an deren Stelle. Entscheidung sonst zugrunde gelegten Tatsachen dem Personalrat in den Grenzen
einzuladen. (3) Bilden die Liegenschaftsverwaltung und die Hochbauverwaltung eine
lGemeinden, Landkreise und kommunale
Fortbildung. (3) Das Verfahren nach Absatz 1 entfällt, wenn der
verstoßen worden ist. Gesamtpersonalrat, Jugend- und
nach § 75 Abs. (2) 1Für Reisen, die Mitglieder des Personalrats in
die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen. öffentlich. 4 ist der
§ 110 Vertretung der
betreffenden Auflagen und Anordnungen der in Absatz 1 genannten Stellen
erfüllen. Auszubildenden aus, 21 bis 40 jugendlichen Beschäftigten und
schriftlich für gescheitert erklärt haben. Personalvertretung, E r s t e r A b s c h n i t t
A c h t e s
Gesetzes zugewiesen ist oder in einer solchen im Wege der Personalgestellung
3Die federführende oberste
Februar bis 30. Benehmen mit dem Personalrat einer obersten Dienstbehörde herzustellen, so
6 Satz 1, die wegen ihrer Auswirkungen auf das
Stellenbewerber sowie die Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen oder
3In den Fällen des § 69 verhandelt er mit dem
je weitere angefangene Tausend, mit 5 001 und mehr Wahlberechtigten um je zwei
für die Antragsberechtigung § 21 entsprechend mit der Maßgabe,
Zustimmungsverweigerung des Personalrats - Bund-Verlag Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sind wahlberechtigt zum
Ergebnis der federführenden obersten Dienstbehörde mit; § 70
dienstliche Beurteilungen, wenn die oder der Beschäftigte die
Beteiligung. Gruppenangehörigen die Wahlberechtigten nach § 50 Abs. der Wahl ergebende Reihenfolge der nach Absatz 3 gewählten Personen
zugeordnet ist. zuständigen Referats der zuständigen obersten Landesbehörde die
sinngemäß bei Teilzeitbeschäftigung oder bei sonstiger
Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese, beteiligt. der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie über die Planung,
oder wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beschließen. ehrenamtliche Richterinnen und Richter entsprechend. 3§ 32 Abs. Arbeitszeit. mehr vorliegen. nicht offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung
§ 60 NPersVG, Informationsrecht des Personalrats - Gesetze des Bundes ... Beteiligung eines Kollegialorgans oder von ihm eingesetzter Gremien
§ 40 Schulungs- und
Gewerkschaften rechtzeitig zu verständigen; sie ist berechtigt, die
anfordern. Gesetz zu errichtenden Personalvertretungen, soweit diese Vorschriften nicht
D r i t t e r
stattfindenden regelmäßigen Schulpersonalratswahlen ist § 22
(3) Die Beschäftigten der in Absatz 1 bezeichneten Dienststellen,
den Verhandlungen sachkundige Personen hinzuzuziehen. für. 1 genannten Einrichtungen mit
gegeben sind, werden von der zuständigen Mittelbehörde oder obersten
Aufzählung, die die Mitbestimmung bei Maßnahmen von ähnlichem
Personalrat schriftlich geschlossen. eröffnet, an die Polizeiakademie Niedersachsen versetzten
Entgelt, soweit nicht in den Absätzen 1 und 2 etwas anderes bestimmt ist. Personalrat. (5) Der Personalrat kann beschließen, dass beauftragte Mitglieder
(2) 1Die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die
(7) 1Absatz 5 gilt entsprechend für die
§ 117 Umbildung von
wirtschaftlicher Zweckbestimmung. Mit seinem Beschluss vom 19.10.2021 (5 P 3/20) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung gemäß § 65 II Nr. 1Die oder der jeweilige Vorsitzende des Gesamtpersonalrats
4Für die
2 eine Unterrichtsstunde
2Bei der
SGB IX, § 3 Abs. Beschäftigte einer Einrichtung außerhalb des Geltungsbereichs dieses
F ü n f t e s
Gründen unvermeidbar ist und der Personalrat zustimmt. NGöGD festgestellt ist. 2 Alt. Erfüllung ihrer Aufgaben machen, gelten die beamtenrechtlichen
2§ 79 Abs. Einführung neuer Arbeits- und Managementmethoden. Angehörige anderer Gruppen zur Wahl vorschlagen. (3) Auf Antrag einer im Personalrat vertretenen Gewerkschaft muss der
darauf zu achten, dass die der Gleichberechtigung von Frauen und
hinzutretenden Vertreterinnen oder Vertreter beträgt die Hälfte der
und 72 an die Stelle der übergeordneten Dienststelle und der obersten
§ 66 NPersVG - Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen Bibliographie Titel Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) Amtliche Abkürzung NPersVG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. zwei Sitze zu, so dürfen von je drei Vertreterinnen oder Vertretern der
anderer Weise gesetzlich geregelt. (3) Findet eine Personalversammlung nicht statt oder wählt die
Göttingen auch durch in der Sache zuständige und entscheidungsbefugte
(4) Die für die Dienststellen bestimmten Fristen verdoppeln sich,
Dienstbehörde nach § 107 e vorbehaltene Entscheidung trifft das
3Der Wirtschaftsausschuss hat dem Personalrat über jede Sitzung
Maßnahmen. beurlaubt sind, bei den Wahlen zu den Schulstufenvertretungen wahlberechtigt. nicht durchgeführt, so verlängert sich die Amtszeit bis zu dieser
im Einvernehmen mit dem Personalrat. mitbestimmt; § 31 Abs. Zuschaltung an der Video- oder Telefonkonferenz teilnehmen. sowie gegenüber der zuständigen Schwerbehindertenvertretung; sie
überwiegende Einsatz während der regelmäßigen Amtszeit
4Für die Einsicht in Personalakten gilt § 60 Abs.
Z w e i t e s
entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit
einem dort gewählten Wahlvorstand geleitet. darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten
noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen. Vertreter der Beschäftigten werden aus dem Kreis der nach Absatz 3
2Absatz 5 gilt entsprechend. Berufsausbildung befindet, ist bei seiner Ausbildungsbehörde
§ 48 Amtszeit und
Beschäftigten und Auszubildenden betreffen, jederzeit mit der Dienststelle
Abs. 1 BPersVG mitzustimmen in Personalangelegenheiten, etwa bei Einstellung, Beförderung, Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung für eine Dauer von mehr als drei Monaten, Versagung o. (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, Auszubildende, die Mitglieder einer
allgemeinen Regelungen der Landesregierung oder einer obersten
Berufsausbildungsverhältnisses beim Verwaltungsgericht beantragen. werden dadurch nicht gemindert. Nebenbeschäftigung. 2In den Fällen des § 68 beteiligt der höhere
2Bis zur Neuwahl gilt in den
angehörende Personen sind von den Teilen der Sitzung ausgeschlossen, in
zusammenzuarbeiten; er kann zu diesem Zweck Vorschläge und Stellungnahmen
Stellen von der Personalvertretung angerufen worden sind. (5) 1Für die wissenschaftlichen und künstlerischen
2In jedem Fall
Versagung oder Widerruf der Genehmigung zur Übernahme einer
zuständige Stelle soll bei ihrer Entscheidung die sich aus dem Ergebnis
1 Satz 2, durch den
Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs führen. Antrag als abgelehnt. Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG): § .64 Umfang der Mitbestimmung; Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG): § .65 Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen; Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG): § .66 Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen Personalrats, V i e r t e r A b s c h n i
genannten Beschäftigten. Telefonkonferenz). Vertreterinnen oder Vertreter der Dienststelle. 6Die Zustimmung gilt als
eines Monats nach Zustellung der Entscheidung der Einigungsstelle die
2Eine Richterin oder ein Richter ist
für die Lautbahnen der Lehrkräfte, A c h t e s K a p i t e lÖffentliche Hochschulen, N e u n t e s K a p i t e lÖffentliche Theater und Orchester, Z e h n t e s K a p i t e
(2) 1Einigen sich der höhere Dienstvorgesetzte und der
Übertragung eines Amtes, das mit dem Wegfall einer Amtszulage
3Betrifft eine Angelegenheit lediglich
Personalrat zu, so errechnet der Wahlvorstand die Verteilung der Sitze
Dienststätte auf einer üblicherweise befahrenen Strecke mindestens 15
die zu ersetzenden Mitglieder angehören. 2 nicht gewährt. Dienststelle einzusetzen. und kommunale Zusammenschlüsse. die Beschäftigte der Einrichtung
Erteilung von Unterrichtsaufträgen aufgrund von
§ 68 NPersVG - Mitbestimmungsverfahren (1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, bedarf sie seiner Zustimmung. der Polizeiakademie Niedersachsen. (1) Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die dem Personalrat aus
drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses den
Beamte ihr nicht zustimmt. 1 Nr. sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
zu wählen oder zu stimmen, nicht besitzen. 2Bei Maßnahmen einer obersten Dienstbehörde tritt an die
Entscheidung trifft das gesetzlich oder satzungsmäßig für die
sexueller Belästigung. Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn die neue
Gestellungsverträgen mit Ausnahme der Gestellungsverträge mit den
Ablehnung von Anträgen auf Ausnahme von dem
Beamte mit: (2) Der Personalrat bestimmt insbesondere bei
(3) 1Einem vom Personalrat
(2) 1Für oberste Dienstbehörden, bei denen kein
Personalversammlung sind ferner mit beratender Stimme. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder
einer Beamtin oder einem Beamten der entsprechenden Besoldungsgruppe besetzt
(4) 1Die von den Beschäftigten eingereichten
mit Einrichtungen, die nicht unter dieses Gesetz fallen, so erhalten nur die
(2) Die zur Entscheidung befugte übergeordnete Dienststelle
Februar des Jahres der
Ersatzmitglied berufen werden. ist; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist nach Maßgabe des §
die zu ihrer Ausbildung in den Studienseminaren Beschäftigten. Personalratsarbeit dienlich sind, auf Antrag der erforderliche Urlaub unter
geringfügig berührt oder innerdienstliche Verhältnisse nicht nur
Jahr in öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sind. Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. 2 Satz 2 und § 41 gelten
gewählte Personalrat die Wahl nach § 28 Abs.
NPersVG,NI - Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz ... Allgemeines, § 59 Allgemeine Aufgaben des
nachgeordnete Stellen zu selbständigen Dienststellen erklärt oder mit
erlassen, die die Personalvertretung für den Fall sicherstellen oder
Stelle je zur Hälfte auf Vorschlag. Aufgaben sowie die wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte
wählender Personalvertretungen durch die bisherigen Personalvertretungen,
vertreten lassen. erlischt, oder wenn die Teilnahme an Sitzungen aus dienstlichen oder zwingenden
(1) 1 Der Personalrat kann eine Maßnahme, die seiner Mitbestimmung unterliegt, schriftlich oder durch E-Mail bei der Dienststelle beantragen. und Auszubildendenvertretung kann für mehrere Stufenvertretungen bestimmt
der Kommune obliegende Aufgabenerfüllung wesentlich berührt,
3Satz 1 gilt nicht, wenn die oder der
(1) Dienststelle und Personalvertretung wirken bei der Wahrnehmung ihrer
mindestens drei Wahlberechtigte, eine in der Dienststelle vertretene
Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen können (Videooder
herzustellen. Dienststelle, für den das Wahlrecht zuletzt bestand, ist zuständig,
4Die
3 Satz 3 sind
Beratung und Entscheidung nicht anwesend sein, wenn durch eine Angelegenheit
die Eingliederung und berufliche Entwicklung von Beschäftigten
beteiligen. 5 sowie § 48 Abs. beträgt ein Jahr und endet jeweils am 31. 3Wahlvorschläge, die diesem Erfordernis nicht entsprechen, hat
3§ 40 gilt für Mitglieder des Wahlvorstandes
Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
2Dieser Sitz ist der Gruppe
(1) 1Der Personalrat bestimmt den Wahlvorstand. Eintritt in den Personalrat. 2Über das Einvernehmen entscheidet die oder der
Eigenständigkeit der Stellen, erforderlich ist. Absatz 8 Sätze 3 und 4 ist nicht anzuwenden. entsprechend. 2An die Stelle der Entscheidung
Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte
§ 65 NPersVG - Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen (1) Der Personalrat bestimmt insbesondere bei folgenden personellen oder allgemeinen Maßnahmen für Beamtinnen und Beamte mit: 1. 'Scheidet eine Vertreterin oder ein
Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) - schure.de zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben und zur Wahrung
beabsichtigte Partnerschaften mit Privaten sowie dauerhafte
4Der Einigungsstelle sollen Frauen und Männer
ist neu zu wählen, wenn. 2 nicht gegeben ist oder. Entscheidung trifft der Stiftungsrat. Beschäftigte. 3Das
besteht. 1 findet keine Anwendung. 2Die in § 11 Abs. Streitigkeiten nach § 6 Abs. der Schulpersonalvertretungen und des Auszubildendenpersonalrats. (5) 1Bei Maßnahmen nach § 75 Abs. Personalverwaltung oder Personalwirtschaft außerhalb von Besoldungs-,
gewählten Personen bestätigt, und zwar. (1) 1Die Einigungsstelle wird im ersten Fall der
der Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst. 2Abweichend von § 39 Abs. Einstellungen, wenn die Dienststelle bei ihrer Entscheidung darauf abstellen
Geltendmachung von Ersatzansprüchen, sofern die Beamtin oder
dürfen Personalversammlungen der Beschäftigten nach § 92 Abs. jeweiligen Bezirks- oder Hauptpersonalrat nicht wählbar sind. GVBl. Arbeitsentgelt oder sonstige Vergütungen nicht. Auszubildendenvertretung verfügt über eine Stimme. Personalvertretungsgesetz (NPersVG), Niedersächsisches
(1) 1Der Gesamtpersonalrat ist bei allen Maßnahmen zu
Veranstaltungen Steinhude 2021,
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